Erste Hilfe Kurs für Betriebe in Stuttgart und Umgebung
Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft
Bitte bringen Sie zur Teilnahme diesen Anmeldebogen ( bitte ausdrucken ) im Original mit, Andernfalls kann keine Abrechnung über die Berufsgenossenschaften stattfinden.
Betrieblicher Ersthelfer werden
Betrieblicher Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Für die Ausbildung zum Ersthelfer muss ein Erste Hilfe Lehrgang absolviert werden.
Um Ersthelfer zu bleiben, muss spätestens alle zwei Jahre eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung stattfinden [DGUV Vorschrift 1, §26 (3)].
Für die Ausbildung zum Ersthelfer muss ein Erste Hilfe Lehrgang absolviert werden.
Um Ersthelfer zu bleiben, muss spätestens alle zwei Jahre eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung stattfinden [DGUV Vorschrift 1, §26 (3)].
Beide Lehrgänge können in unseren Lehrräumen oder optional direkt vor Ort im Betrieb absolviert werden:
Erste Hilfe Ausbildung
Die betriebliche Ersthelfer Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und findet kompakt an einem Tag statt.
Erste Hilfe Fortbildung
Die gesetzlich vorgeschriebene Erste Hilfe Fortbildung ist ein eintägiger Auffrischungslehrgang für Ersthelfer und muss spätestens alle zwei Jahre wiederholt werden. Nur so behält man den Ersthelfer Status im Betrieb.
Zur Buchung Bietigheim
Zur Buchung Ludwigsburg
Zur Buchung Stuttgart
Zur Buchung Böblingen
Inhouse-Seminare: Ab 15 Teilnehmern kommt unser Team gerne zur Schulung auch direkt in den Betrieb.
Erforderliche Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
[DGUV Vorschrift 1,§ 26 (1)]:
• Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
• Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
• Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
b) in sonstigen Betrieben 10 % der Anzahl der anwesenden Versicherten