Erste Hilfe im Betrieb

Erste Hilfe Kurs für Betriebe in Stuttgart und Umgebung

Betrieblicher Ersthelfer werden

Betrieblicher Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Für die Ausbildung zum Ersthelfer muss ein Erste Hilfe Lehrgang absolviert werden.
Um Ersthelfer zu bleiben, muss spätestens alle zwei Jahre eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung stattfinden [DGUV Vorschrift 1, §26 (3)].
Beide Lehrgänge können in unseren Lehrräumen oder optional direkt vor Ort im Betrieb absolviert werden:

Erste Hilfe Ausbildung

Die betriebliche Ersthelfer Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und findet kompakt an einem Tag statt.

Erste Hilfe Fortbildung

Die gesetzlich vorgeschriebene Erste Hilfe Fortbildung ist ein eintägiger Auffrischungslehrgang für Ersthelfer und muss spätestens alle zwei Jahre wiederholt werden. Nur so behält man den Ersthelfer Status im Betrieb.

Inhouse-Seminare:  Ab 15 Teilnehmern kommt unser Team gerne zur Schulung auch direkt in den Betrieb.

Erforderliche Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
[DGUV Vorschrift 1,§ 26 (1)]:

•    Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
•    Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a)  in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
b)  in sonstigen Betrieben 10 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
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